Ein Urteil mit Sprengkraft: Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat entschieden, dass die Stadt eine Steuer auf den Wasserverbrauch erheben darf – 90 Cent pro 1.000 Liter, ab dem ersten Tropfen. Offiziell heißt das „Wassercent“. De facto bedeutet es: Wasser – ein Grundrecht – wird besteuert, um kommunale Haushaltslöcher zu stopfen, die der Staat selbst verursacht hat.
Das hessische Innenministerium hatte den Vorstoß der Stadt im vergangenen Jahr gestoppt – mit Verweis auf kommunalrechtliche Bedenken. Doch nun hat das Gericht geurteilt: rechtlich zulässig.
Begründung: Auch auf Trinkwasser falle bereits Umsatzsteuer an, eine zusätzliche Steuer sei daher „vertretbar“. Außerdem diene der Wassercent dem „Schutz der Ressource“ – ein klimabezogener Deckmantel für eine fiskalische Maßnahme.
Ein Dammbruch mit Signalwirkung
Das Urteil bedeutet mehr als nur einen kommunalpolitischen Erfolg für SPD, Grüne, Linke und Volt in Wiesbaden.
Es ist ein gefährlicher Präzedenzfall:
Wenn der Zugang zu Trinkwasser – einem universell anerkannten Menschenrecht – als Einnahmequelle für klamme Kommunen dient, ist kein Grundbedürfnis mehr sicher.
Was kommt als Nächstes? Eine Atemluftabgabe?
Politische Verantwortung: Fehlanzeige
Dass ausgerechnet die Schwächsten – Familien, Alleinerziehende, Geringverdiener – am härtesten betroffen sind, interessiert offenbar weder Verwaltung noch Gericht.
Die Belastung trifft vorwiegend jene, die knapp über der Schwelle staatlicher Hilfen liegen – ohne Chance auf Erstattung.
Währenddessen kassieren Städte Millionen – für eine „ökologische Steuer“, die in Wahrheit ein Umverteilungsinstrument von unten nach oben ist.
Fazit:
Wasser ist Leben.
Wenn der Staat beginnt, Grundversorgung zur Haushaltskonsolidierung zu missbrauchen, dann ist der gesellschaftliche Kompass endgültig verrutscht.
Ein Urteil gegen die soziale Gerechtigkeit. Und gegen den gesunden Menschenverstand.