DailyClout
Ein US-Bundesrichter hat entschieden, dass der Bundesstaat Kansas seine Klage gegen Pfizer wegen Verbrauchertäuschung vor einem staatlichen Gericht weiterverfolgen darf. Damit wurde der Versuch des Pharmakonzerns zurückgewiesen, den Fall unter Berufung auf das PREP-Gesetz (Public Readiness and Emergency Preparedness) auf Bundesebene verhandeln zu lassen. Die Entscheidung könnte ein Wendepunkt in der rechtlichen Aufarbeitung der Vermarktung von COVID-19-Impfstoffen sein.
Richter Daniel D. Crabtree stellte klar, dass die Vorwürfe des Staates Kansas nicht unter den Schutzbereich des PREP-Gesetzes fallen, das Impfstoffhersteller vor zivilrechtlicher Haftung für staatlich empfohlene Pandemie-Maßnahmen schützt. Der Fall betreffe irreführende Marketingaussagen – nicht körperliche Schäden – und falle daher nicht unter das Gesetz.
„Dieser Punkt allein beendet die Debatte“, schrieb Crabtree. Der Fall werde daher an das Bezirksgericht von Thomas County zurückverwiesen, wo er ursprünglich eingereicht worden war.
Die Klage aus Kansas
Am 17. Juni 2024 hatte Kansas‘ Generalstaatsanwalt Kris Kobach Klage gegen Pfizer eingereicht. Er wirft dem Konzern vor, den Impfstoff irreführend als „sicher und wirksam“ beworben zu haben, obwohl Hinweise auf schwerwiegende Risiken und nachlassende Wirksamkeit bekannt gewesen seien. Die Klage führt u. a. folgende Vorwürfe auf:
- Verschweigen von Risiken wie Myokarditis, Perikarditis, Schwangerschaftskomplikationen und Todesfällen;
- Bewerbung einer anhaltenden Wirksamkeit trotz interner Daten, die das Gegenteil belegten;
- Falsche Behauptung, der Impfstoff verhindere Virusübertragungen – obwohl dies nie durch Studien belegt wurde.
Die Klage erhebt keine Ansprüche wegen Personenschäden oder Todesfällen, sondern basiert ausschließlich auf dem Vorwurf irreführender öffentlicher Kommunikation, die gegen das Verbraucherschutzgesetz des Bundesstaates verstoße.
Pfizers Argumente zurückgewiesen
Pfizer hatte im Juli 2024 die Verweisung an ein Bundesgericht erwirkt und berief sich auf das PREP-Gesetz. Im Oktober bekräftigte das Unternehmen seine Position, dass die Ansprüche durch bundesrechtliche Vorschriften ausgeschlossen seien.
Richter Crabtree widersprach: Das PREP-Gesetz decke keine Klagen ab, die sich ausschließlich auf Marketingverhalten beziehen. „In diesem Fall geht es um irreführende Zusicherungen gegenüber Verbrauchern – nicht um Impfschäden“, so Crabtree.
Rechtsexperten sehen hierin ein bedeutendes Signal für mögliche weitere Klagen gegen Impfstoffhersteller.
Ein Präzedenzfall mit Signalwirkung
„Dieses Urteil zeigt erstmals klar, dass Pfizers Täuschung rechtlich angreifbar ist“, erklärte Ray Flores, leitender Anwalt von Children’s Health Defense (CHD), die den Fall unterstützen. „Es öffnet den Weg, Pfizer in größerem Maßstab zur Rechenschaft zu ziehen.“
CHD-Chefjuristin Kim Mack Rosenberg ergänzte, das Urteil könnte andere Bundesstaaten dazu motivieren, eigene Klagen auf Grundlage ihrer Verbraucherschutzgesetze zu prüfen.
Bisher hatten Gerichte Pfizer meist Immunität nach dem PREP-Gesetz gewährt – etwa im Fall Texas, wo eine ähnliche Klage abgewiesen wurde. Laut Flores setzt das Kansas-Urteil nun einen neuen, richtungsweisenden Präzedenzfall.
Weitere rechtliche Prüfungen des PREP-Gesetzes
Auch andere Fälle hinterfragen die Reichweite des Gesetzes:
- North Carolina: Im März 2025 entschied der Oberste Gerichtshof, dass das PREP-Gesetz keine elterliche Zustimmungspflicht außer Kraft setzt. Ein 14-jähriger Junge war ohne elterliche Einwilligung geimpft worden.
- AstraZeneca-Klage: In einem noch laufenden Fall entschied ein Gericht 2024, dass das PREP-Gesetz nicht vor Vertragsbruch schützt. Klägerin Brianne Dressen behauptet, AstraZeneca habe ihr nach einer Impfstoff-Studienteilnahme die zugesagte medizinische Betreuung verweigert.
Was als Nächstes kommt
Es gilt als wahrscheinlich, dass Pfizer Berufung gegen Crabtrees Entscheidung einlegen wird. Sollte das Urteil jedoch bestehen bleiben, droht dem Unternehmen ein öffentlicher Prozess in Kansas – inklusive detaillierter Prüfung seiner Impfstoffvermarktung.
Juristen sehen in der Entscheidung einen möglichen Wendepunkt: Während viele Klagen bisher an der rechtlichen Immunität scheiterten, zeigt dieser Fall, dass Marketingaussagen ein eigenständiger, juristisch angreifbarer Bereich sind.
Ob andere Bundesstaaten nun folgen, bleibt abzuwarten. Doch das Signal ist klar: Einige Gerichte sind offenbar bereit, das Verhalten von Impfstoffherstellern auch außerhalb medizinischer Fragen kritisch zu untersuchen – besonders dann, wenn es um gezielte Desinformation gegenüber der Öffentlichkeit geht.