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Der gläserne Mensch (Bild: metamorworks/Shutterstock.com)

In der elektronischen Patientenakte verschwindet das informelle Selbstbestimmungsrecht

Dr. Manfred Kölsch, ehemaliger Vorsitzender Richter am Landgericht, deckt im nachfolgenden Artikel mit durchdringendem Blick den mangelnden Datenschutz der elektronischen Patientenakte (ePA) auf. Die vertrauensvollen, zumeist uniformierten Versicherten würden getäuscht. Das rechtsstaatliche Prinzip des informellen Selbstbestimmungsrechtes werde in Wahrheit beseitigt. An der ePA zeige sich exemplarisch, dass staatliche Institutionen als Rechtsstaat auftreten, um hinter dieser Fassade rechtsstaatswidrige Maßnahmen durchzusetzen. (hl) 

Die elektronische Patientenakte im Spiegel des informationellen Selbstbestimmungsrechts

Von Dr. Manfred Kölsch

Mit der Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) wurde ohne nennenswerte öffentliche Anteilnahme die bedeutendste Umstellung der Telematik-Infrastruktur, mit außerordentlicher Bedeutung für ca. 74 Millionen (Verband deutscher Ersatzkassen, Daten zum Gesundheitswesen, Stand: 15.03.2023) gesetzlich Versicherte, eingeführt. Betroffen sind auch, nicht nur in ihrer Verwaltungsstruktur, die in den §§ 352, 356 f., 359, 361 SGB V genannten Zugriffsgruppen/Leistungserbringer (Vertragsärzte, Krankenhäuser, Hebammen, Apotheken, Therapeuten etc.). Das durch die