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Irreführende Berichterstattung zu Corona-Impfschäden

Sehr geehrte Frau Dr. Wildermuth,

hiermit erheben wir Programmbeschwerde wegen irreführender Berichterstattung und mangelhafter Recherche zum Thema „Corona-Impfschäden“. Es liegt hiernach ein Verstoß gegen Programmrichtlinien zur Recherche und Sorgfaltspflicht, gemäß der Richtlinien für Programme und Telemedienangebote des Bayerischen Rundfunks, vor, in denen es heißt:

„Recherche ist unverzichtbares Element journalistischer Sorgfalt. Informationen werden mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf ihren Wahrheitsgehalt geprüft.“

Im Beitrag von Tagesschau.de, vom 03.08.2023, stellten Jeanne Turczynski und Wolfram Schrag vom BR am Anfang des Beitrages zu den Corona-Impfschäden die These auf: „Ganz wenige trugen offenbar bleibende Schäden davon“.

Im Beitrag findet sich folgende Passage: