Ein anerkannter Impfschaden nach einer Covid-Impfung führt zu einem wegweisenden Gerichtsurteil. Das Zivilgericht in Asti hat den ursächlichen Zusammenhang zwischen der Impfung und einer schweren neurologischen Erkrankung, unter der eine 52-jährige Frau leidet, bestätigt und das Gesundheitsministerium zur Zahlung einer monatlichen Entschädigung verurteilt.
ASTI – In einem erstinstanzlichen Urteil, das weitreichende Folgen haben könnte, hat das Zivilgericht von Asti einen direkten ursächlichen Zusammenhang zwischen einer Covid-19-Impfung und schweren neurologischen Schäden bei einer 52-jährigen Frau anerkannt. Das Gesundheitsministerium, das den Antrag der Frau zunächst auf dem Verwaltungsweg abgelehnt hatte, wurde nun zur Zahlung einer monatlichen Entschädigung verurteilt. Das Opfer, Inhaberin eines Tabakladens in Alba in der Provinz Cuneo, kann nicht mehr gehen.
Vom Symptom zum langwierigen Rechtsstreit
Die Leidensgeschichte der Frau begann im April 2021, kurz nachdem sie zwei Dosen des mRNA-Impfstoffs Comirnaty von Pfizer-Biontech erhalten hatte. Sie entwickelte zunächst leichte Symptome, die sich zu einer schweren transversen Myelitis – einer Entzündung des Rückenmarks – ausweiteten. Im Februar 2022 wurde sie in einem Krankenhaus in Orbassano bei Turin behandelt. In dem Entlassungsbericht hielten die Ärzte fest, dass eine auslösende Rolle der Impfung nicht ausgeschlossen werden könne. Trotz dieser ärztlichen Einschätzung lehnte das Gesundheitsministerium den Antrag auf gesetzliche Entschädigung ab. Die Familie zog daraufhin vor Gericht.
Das Gericht in Asti stützte seine Entscheidung, die am 26. September ergangen ist, auf die Gutachten zweier bestellter Sachverständiger. Die Richter betrachteten das kurze Zeitintervall zwischen der Verabreichung des Impfstoffs und dem Auftreten der ersten Symptome als ausschlaggebend. Außerdem verwiesen sie auf die Datenbank der italienischen Arzneimittelbehörde (AIFA), die bereits bis 2022 593 Fälle von transverser Myelitis nach Covid-Impfungen erfasst hatte.
Das Gericht sprach der Frau eine gesetzliche Entschädigung von rund 3.000 Euro pro Monat zu. Dabei handelt es sich nicht um eine schuldabhängige Entschädigung, sondern um eine gesetzlich vorgesehene Zahlung für anerkannte Impfschäden.


