Das Verwaltungsgericht Oldenburg sieht die einrichtungsbezogene Impfpflicht nach § 20a des Infektionsschutzgesetzes als verfassungswidrig an und hat die Sache dem BVerfG, das sie am 27.4.2022 für verfassungskonform erklärt hatte, erneut zur Entscheidung vorgelegt. Aufgrund der nun bekannten RKI-Protokolle stünden die Unabhängigkeit und die offiziellen wissenschaftlichen Ergebnisse des RKI in Frage, auf die sich das BVerfG, wie schon im Beschluss vom 19. November 2021, gestützt hatte. Die Risikobewertung sei auch nach den Aussagen des jetzigen RKI-Präsidenten teils „politisches Management“ gewesen. – Jetzt muss sich das BVerfG seiner Blamage der parteiischen Regierungs-Gläubigkeit und fehlenden neutralen Beweiserhebung stellen.
„Die Sonne bringt es an den Tag.“
Schon in einem vorangehenden Artikel ist auf diesem Blog im Zusammenhang mit dem Beschluss vom 19.11.2021 auf die Blamage des höchsten Gerichts hingewiesen worden, die aus grundsätzlicher Staatshörigkeit, blindem Vertrauen auf staatliche Angaben und institutioneller Nähe zu den herrschenden Parteien resultiert. Nach seiner grundgesetzlichen Pflicht, die Regierung zu kontrollieren, hätte es die vom abhängigen Institut des beschuldigten Staates behaupteten Daten von