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AFP © Michael Kappeler

Kontroverse um PCR-Test: Drosten legt Gutachten vor – Anwältin fordert weitere Antworten

Auch wenn mittlerweile vor allem das Thema Impfen die Corona-Debatte bestimmt: Der mutmaßliche “Gold-Standard” unter den Nachweisverfahren für eine Corona-Infektion sorgt nach wie vor für Kontroversen. Für ein Verfahren am Amtsgericht Heidelberg forderte die Fachanwältin Beate Bahner ein Gutachten von Prof. Dr. Christian Drosten.

Seit über einem Jahr argumentieren Kritiker, dass der von dem Chefvirologen der Berliner Charité Prof. Dr. Christian Drosten mitentwickelte PCR-Test als Diagnostikum ungeeignet sei, um eine akute Infektion mit dem neuartigen Coronavirus überhaupt gemäß dem Infektionsschutzgesetz nachzuweisen.

Im Februar landete die Kontroverse um den PCR-Test u.a. als ein Verfahren am Amtsgericht Heidelberg. Nach ihrer Einreise aus dem Ausland weigerte sich eine nicht namentlich genannte Bürgerin aufgrund besagter Argumentation, am Ende der ihr auferlegten Reisequarantäne einen PCR-Test an sich durchführen zu lassen. Die Folge war ein daraufhin vom Landratsamt Heidelberg verordnetes Bußgeld in Höhe von 153 Euro. In der Begründung heißt es: 

“Sie sind am 23.09.2020 aus Belgrad, Serbien in das Bundesgebiet eingereist. Ein ärztliches Zeugnis wurde trotz mehrfacher Aufforderung des Ordnungsamtes St. Leon-Rot bis mindestens am 8.10.2020 nicht vorgelegt. Alle Personen, die aus einem Risikogebiet nach Deutschland einreisen sind verpflichtet, ein ärztliches Zeugnis der zuständigen Behörde vorzulegen.”

Damit wollte sich die Frau nicht zufriedengeben und erhielt Unterstützung von der bekannten und nunmehr als “Maßnahmen-Kritikerin” bekannten Fachanwältin für Medizinrecht Beate Bahner. Diese zeigte sich überzeugt:

“Wenn also ein PCR-Test keine Infektion im Sinne des … Infektionsschutzgesetzes (IfSG) nachweisen kann, kann umgekehrt keine Testpflicht zum Nachweis des Fehlens einer Infektion bestehen.”

Zur Klärung des Sachverhalts wünschte sich Bahner als Sachverständigen für das Gericht niemand Geringeren als den Virologen Christian Drosten. Der zuständige Richter folgte diesem ihrem Antrag. Seither ließ Drosten allerdings auf eine Antwort warten. Doch nun liegt das Gutachten des Beraters der Regierung in Sachen Corona endlich vor.