Wissenschaft und Lehre sind frei – so das Grundgesetz in Deutschland und auch in Österreich. Doch für einige Studenten in Österreich gilt bereits 1G, nur Geimpfte dürfen studieren. In Deutschland setzt sich immer mehr 3G durch. Was passiert mit unserem hoch gepriesenen Bildungssystem? Wo sind die Verfassungsrechtler, wenn es um diese Regeln geht? Ein Kommentar.
„Die Wissenschaft und ihre Lehre ist frei“, so Artikel 17 des Staatsgrundgesetzes in Österreich. Doch für Studenten an der Medizinischen Universität Innsbruck gilt ab dem Wintersemester die 1G-Regel, Erstsemestrige dürfen am klinischen Lehrbetrieb nur vollständig geimpft teilnehmen. Für die Hauptuni gilt die 3G-Regel. „Wir glauben, dass das für angehende Mediziner zumutbar ist“, begründet Rektor Wolfgang Fleischhacker