Die Staatsanwaltschaft ist nach § 152 StPO verpflichtet, wegen aller Straftaten gegen jedermann zu ermitteln und dann Anklage bei Gericht zu erheben. Doch ist ein deutscher Staatsanwalt nach § 147 GVG gegenüber seinen Vorgesetzten bis hin zum Justizminister weisungsgebunden. Das bedeutet, dass dieser ihm untersagen kann, politisch unerwünschte Ermittlungen in bestimmten Bereichen oder gegen bestimmte Personen aufzunehmen, so dass es auch gar nicht zur Strafverfolgung kommt. Die Politik kann sich damit über das Recht stellen, wie es in der Corona-Krise z.B. vielfach geschehen ist. Das ist skandalös und mit dem Rechtsstaatsprinzip nicht zu vereinbaren. Es ist Ausdruck eines autoritären Staates.
