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Opfer auf Anklagebank – zum Streit über das Iran-Atomabkommen

Auf den ersten Blick scheint der Sachverhalt klar: Die USA schlossen gemeinsam mit ihren europäischen Verbündeten Deutschland, Frankreich und Großbritannien sowie ihren Gegnern Russland und China im Juli 2015 einen Vertrag mit dem Iran. Er sah vor, dass Teheran sich zu langjährigen Einschränkungen seines zivilen Atomprogramms verpflichtete, aber im Gegenzug von den westlichen Strafmaßnahmen befreit wurde, die sich direkt auf seine nuklearen Aktivitäten bezogen.

Es dauerte nicht einmal drei Jahre, bevor die USA am 8. Mai 2018 verkündeten, dass das Abkommen für sie keine Gültigkeit mehr habe und dass alle Sanktionen, auf die sie feierlich verzichtet hatten, wieder in Kraft treten würden. Für den nicht ganz unvorhersehbaren Fall eines Vertragsbruchs durch einen der Unterzeichner ermächtigte das Wiener Abkommen alle Vertragsparteien, ihre eigenen Verpflichtungen »ganz oder teilweise« zu ignorieren. Daran ist