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RKI-Mitteilung über fehlende Impfwirksamkeit wurde vor Impfpflicht-Abstimmung verschwiegen

Vom 16. März bis 31. Dezember 2022 galt in Deutschland die einrichtungsbezogene Impfpflicht für Bedienstete im Gesundheitswesen, und am 7. April 2022 sollte auf das fanatische Betreiben von Lauterbach und Komplizen im Bundestag die allgemeine Impflicht beschlossen werden mit der Behauptung, dass die Corona-„Impfstoffe“ Infektionen und die Übertragung des Virus verhindern würden. Jetzt wurde eine E-Mail des RKI vom 23. März 2022 an das Bundesgesundheits-Ministerium bekannt, in dem dieses – also zwei Wochen vor der Abstimmung – darauf hingewiesen wurde, dass die Impfung „Infektion und Ausscheidung von SARS-CoV-2 nicht grundsätzlich verhindern“ könne. Doch dies wurde den Abgeordneten und der Öffentlichkeit verschwiegen und weder die einrichtungsbezogene Impfpflicht, noch die Duldungspflicht der Bundeswehr-Soldaten gestoppt!

Die Mail aus dem sogenannten „Lagezentrum COVID-19“ beim Robert-Koch-Institut (RKI) an das Bundes-Gesundheitsministerium erscheint auf den ersten