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Was das Rote Kreuz sagt

ANTIKÖRPER AUS IMPFSTOFF UND NATÜRLICHER IMMUNITÄT SIND NICHT DASSELBE

GEIMPFTE KÖNNEN KEIN GENESUNGSPLASMA SPENDEN

WEBSITE DES ROTEN KREUZES

Die WayBack Machine auf archive.org enthält einen Schnappschuss vom 12. Juni 2021 des offiziellen Handbuchs des Roten Kreuzes mit dem Titel “COVID-19 Vaccine Blood Donation Guide for Donors”.

Siehe hier und hier.

In dem Handbuch heißt es unter anderem:

“Wenn Sie irgendeine Art von COVID-Impfstoff erhalten haben, sind Sie nicht berechtigt, Genesungsplasma zu spenden.”

“Eine der Anforderungen des Roten Kreuzes für Plasma aus routinemäßigen Blut- und Thrombozytenspenden, die positiv auf hohe Antikörperspiegel getestet wurden, um als Rekonvaleszenzplasma verwendet zu werden, ist, dass es von einem Spender stammen muss, der keinen COVID-19-Impfstoff erhalten hat. Damit soll sichergestellt werden, dass die von den Spendern entnommenen Antikörper ausreichend Antikörper enthalten, die in direktem Zusammenhang mit ihrer Immunreaktion auf eine COVID-19-Infektion und nicht nur auf den Impfstoff stehen, denn Antikörper aus einer Infektion und Antikörper aus einem Impfstoff sind nicht dasselbe.”