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Wie die EU einen Pfizer-Probanden zum Schweigen brachte – und warum der Fall unbequeme Fragen aufwirft

Wie die EU einen Pfizer-Probanden zum Schweigen brachte – und warum der Fall unbequeme Fragen aufwirft

Die Debatte über die Transparenz der Corona-Impfstoffzulassungen erhält neue Nahrung. Auslöser ist ein Vorwurf der Europaabgeordneten Christine Anderson (AfD): Ein Teilnehmer der klinischen Studie zum Pfizer/BioNTech-Impfstoff, der nach eigenen Angaben schwere gesundheitliche Schäden erlitt, sei mit seinen Beschwerden nie in den offiziellen Studiendaten aufgetaucht. Als der Mann das Europäische Parlament um Aufklärung bat, sei seine Petition letztlich ohne inhaltliche Prüfung abgewiesen worden.

Sollten die Vorwürfe zutreffen, würde dies eine Frage von erheblicher Tragweite aufwerfen:

Was passiert, wenn schwerwiegende Nebenwirkungen bereits während der klinischen Prüfphase nicht vollständig erfasst oder berücksichtigt werden?

Der Proband, der in den Daten nicht vorkam

Nach Darstellung Andersons nahm der betreffende Mann an jener klinischen Studie teil, die später als Grundlage für die Zulassung des Pfizer/BioNTech-Impfstoffs diente. Er habe nach der Verabreichung des Impfstoffs schwerwiegende gesundheitliche Probleme entwickelt. Dennoch seien seine Beschwerden in den offiziellen Studienunterlagen nicht berücksichtigt worden.

Der Mann wandte sich daraufhin mit einer Petition an das Europäische Parlament. Seine zentrale Frage lautete:

Wenn bereits in der klinischen Phase schwerwiegende Nebenwirkungen ausgeblendet werden, wie belastbar ist dann die Studie, auf deren Grundlage Milliarden Menschen geimpft wurden?

Es ist eine Frage, die weit über einen Einzelfall hinausgeht. Denn die klinischen Daten bildeten die Basis für eines der größten Impfprogramme der modernen Geschichte.

Die Petition, die nicht geprüft wurde

Christine Anderson brachte den Fall im SANT-Ausschuss des Europäischen Parlaments zur Sprache, dem Unterausschuss für öffentliche Gesundheit. Sie forderte eine ernsthafte Prüfung der Petition.

Doch die Koordinierungsgruppe entschied, den Vorgang nicht weiterzuverfolgen.

Anderson versuchte, gegen diese Entscheidung vorzugehen. Nach ihrer Darstellung wurde den Ausschussmitgliedern jedoch lediglich ein Tagesordnungspunkt mit einer Antragsnummer vorgelegt – ohne Erklärung des eigentlichen Inhalts. Viele Abgeordnete hätten daher nicht gewusst, worüber sie abstimmten.

Als Anderson darum bat, den Sachverhalt erläutern zu dürfen, sei ihr das Wort verweigert worden. Die Abstimmung wurde dennoch durchgeführt – mit dem Ergebnis, dass die Petition erneut abgelehnt wurde.

Transparenz oder Abschottung?

Der Fall reiht sich in eine Serie von Kontroversen rund um die Beschaffung und Zulassung der Corona-Impfstoffe ein.

Bereits die sogenannte „Pfizergate“-Affäre hatte Zweifel an der Transparenz europäischer Entscheidungsprozesse geweckt. Dabei ging es um SMS-Nachrichten zwischen EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und Pfizer-Chef Albert Bourla während der Verhandlungen über milliardenschwere Impfstoffverträge.

Die Inhalte dieser Nachrichten wurden nie veröffentlicht. Bis heute ist unklar, ob sie noch existieren.

Für Kritiker ergibt sich daraus ein wiederkehrendes Muster:

  • Dokumente werden nur eingeschränkt zugänglich gemacht,
  • zentrale Kommunikationsinhalte bleiben unter Verschluss,
  • kritische Nachfragen verlaufen im Sande,
  • und parlamentarische Initiativen stoßen auf institutionelle Blockaden.

Das Zulassungsverfahren unter der Lupe

Die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) erteilte dem Impfstoff Comirnaty die Zulassung auf Grundlage der von Pfizer eingereichten klinischen Daten.

Zwar veröffentlichte die Behörde Bewertungsberichte, doch die vollständigen Rohdaten standen unabhängigen Wissenschaftlern und Journalisten nur eingeschränkt zur Verfügung. Wiederholt wurde über bürokratische Hürden bei Anträgen auf Dateneinsicht berichtet.

Genau darin sehen Kritiker ein Problem:

Wissenschaftliche Nachvollziehbarkeit setzt voraus, dass unabhängige Experten die zugrunde liegenden Daten überprüfen können.

Befürworter der damaligen Verfahren verweisen dagegen darauf, dass die Zulassung unter außergewöhnlichen Bedingungen einer globalen Pandemie erfolgte und zahlreiche nationale wie internationale Behörden die Daten bewertet hätten.

Ein Streit über mehr als einen Einzelfall

Christine Anderson kündigte an, den Fall weiterzuverfolgen. Sie sehe sich Versuchen ausgesetzt, ihre Glaubwürdigkeit zu beschädigen und kritische Nachfragen zu unterdrücken. Dennoch wolle sie ihren Einsatz für Transparenz fortsetzen.

Ob die Vorwürfe des Probanden letztlich bestätigt werden können, bleibt offen.

Doch unabhängig davon wirft der Fall grundlegende Fragen auf:

  • Wie transparent waren die Entscheidungsprozesse rund um die Impfstoffzulassungen?
  • Welche Möglichkeiten haben Bürger, auf mögliche Unstimmigkeiten hinzuweisen?
  • Und wie gehen demokratische Institutionen mit unbequemen Fragen um, wenn diese die Grundlagen früherer Entscheidungen berühren?

Der Vertrauensverlust wächst

Die Corona-Pandemie erforderte schnelle Entscheidungen unter enormem Druck. Doch gerade deshalb sind Transparenz und Nachprüfbarkeit entscheidend.

Denn wenn Bürger den Eindruck gewinnen, dass Petitionen ignoriert, Daten nur eingeschränkt zugänglich gemacht und kritische Stimmen nicht angehört werden, entsteht ein Problem, das weit über die Impfdebatte hinausreicht:

Es geht um das Vertrauen in Institutionen, die in einer der größten Gesundheitskrisen der jüngeren Geschichte weitreichende Entscheidungen über das Leben von Millionen Menschen getroffen haben.

Und dieses Vertrauen lässt sich nicht durch Wiederholungen von Slogans wiederherstellen – sondern nur durch Offenheit, vollständige Aufklärung und die Bereitschaft, auch unbequeme Fragen zuzulassen.