Was die Presse und die Rundfunk/Fernseh-Sender an Nachrichten, Kultur und Unterhaltung anbieten, sind rechtlich gesehen Dienstleistungen, die in Anspruch zu nehmen, jedermann frei steht. Niemand kann mich zwingen, eine bestimmte Zeitung zu abonnieren oder mich zum Bezahl-Fernsehen eines bestimmten privaten Senders zu verpflichten, genauso wenig wie zum Besuch eines bestimmten Theaters. Hier befinden wir uns in der Ebene des freien Geisteslebens und des Zivilrechts, wo sich die Menschen gleichberechtigt gegenüberstehen und Verpflichtungen freiwillig durch den Abschluss eines Vertrages eingegangen werden.
Diese grundsätzliche Freiheit des Verhaltens beruht auf dem fundamentalen demokratischen Grundrecht des Artikels 2 Grundgesetz, das die freie Entfaltung der Persönlichkeit garantiert. Dafür sind im Zivilrecht Schutzbestimmungen eingebaut, die verhindern, jemanden gegen seinen Willen zu etwas zu verpflichten oder ihn gegenüber dem anderen Vertragspartner zu benachteiligen. Denn damit wird das grundsätzliche


