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Wird ein Schweizer Gerichtsprozess wegen Impfschäden die weltweite Entwicklung umkehren?

Im Namen von sechs Personen, die durch die Covid-Impfung geschädigt worden sein sollen, wurde Strafanzeige gegen die Schweizer Arzneimittelbehörde eingereicht. Ein Team von Anwälten und Wissenschaftlern hat ein umfangreiches Beweisgutachten erstellt und rund 1.200 Beweismittel öffentlich zugänglich gemacht. Sie argumentieren, dass Swissmedic ein Risiko für die öffentliche Gesundheit geschaffen hat, das das von SARS-CoV-2 deutlich übersteigt.

Sie machen geltend, dass die Behörde die neuen Gentherapeutika zugelassen hat, obwohl die gesetzlich geforderten Mindeststandards nie erfüllt wurden. Sie berufen sich auf fehlende Beweise für die Wirksamkeit der Impfstoffe, auf das Versäumnis, die mit der Zulassung verbundenen Risiken zu minimieren, und auf den mangelnden Schutz der Gesundheit der Konsumenten. Infolgedessen, so der Vorwurf, wurde die Öffentlichkeit durch unvollständige und unwahre Informationen über das tatsächliche Nutzen-Risiko-Verhältnis der sogenannten Impfung irregeführt.

Die Strafanzeige wurde am 14. Juli 2022 eingereicht, doch die Behörden haben darauf nicht reagiert. Daraufhin hielten die Anwälte am 14. November, also vier Monate später, eine Pressekonferenz ab.

Sie weisen darauf hin, dass es sich bei diesen mRNA-Präparaten nicht um Impfstoffe handelt, dass sie weder den Verlauf der Pandemie positiv beeinflusst noch Todesfälle verhindert haben und dass im Laufe der Zeit immer mehr Gruppen Warnsignale erhalten haben, die von Swissmedic ignoriert wurden. Die Anwälte fordern, dass die Zulassung aller mRNA-“Impfstoffe” sistiert und ein Strafverfahren gegen die Verantwortlichen der Swissmedic eröffnet wird. Die ersten kantonalen Verfahren gegen impfende Ärzte wurden bereits eröffnet.

Die Schweizer Medien haben ausführlich, wenn auch kurz, über diese Strafanzeige berichtet. Auch im Service public SRF wird das Thema Impfnebenwirkungen vermehrt aufgegriffen – in den gestrigen Nachrichten wurde berichtet, dass 38 Prozent der Nebenwirkungen als “schwerwiegend” eingestuft werden. Neben der Herzmuskelentzündung wurden auch andere Nebenwirkungen wie die Virusreaktivierung und die Möglichkeit von schweren Komplikationen festgestellt.

Swissmedic ist die schweizerische Aufsichtsbehörde für Arzneimittel und Medizinprodukte, vergleichbar mit der britischen Medicines and Healthcare products Regulatory Agency (MHRA). Alle Medizinprodukte müssen von ihr genehmigt werden, bevor sie in der Schweiz auf den Markt gebracht werden können. Die Produkte dürfen nur dann auf den Markt gebracht werden, wenn ihre Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit ausreichend bewertet und genehmigt wurden.

Zwischen Januar 2021 und November 2022 wurden der Agentur 16.212 Meldungen über unerwünschte Reaktionen auf die Covid-19-Impfstoffe in der Schweiz vorgelegt. Bei der Auswertung stellte die Agentur fest, dass das insgesamt positive Nutzen-Risiko-Verhältnis bestehen bleibt. Die Einstufung von 38 Prozent als schwerwiegend wurde bestätigt. Unter anderem wurden mehrere negative Merkmale festgestellt, darunter Myokarditis, Nebenwirkungen von bivalenten Impfstoffen und verschiedene Menstruationsstörungen. Diese reichten nach Ansicht von Swissmedic nicht aus, um das behauptete positive Nutzen-Risiko-Verhältnis zu verändern.

TCW hat bereits berichtet, dass im November 2021 Haushalte in der Schweiz ein Flugblatt der Gesundheitsbehörden erhielten, in dem alle Einwohner aufgefordert wurden, sich für ihre Covid-19-Impfung anzumelden. Der Text enthielt Zusicherungen wie “Der Covid-19-Impfstoff ist sehr wirksam und verhindert schwere Komplikationen und Todesfälle” und “Schwere unerwünschte Wirkungen sind sehr selten. Die Impfung ist sicher”. Und um die Bürger zu beruhigen, kam der entscheidende Satz: “Schwerwiegende Komplikationen und Leiden durch die Krankheit sind viel häufiger als schwerwiegende Nebenwirkungen des Impfstoffs”. Zwei A3-Seiten von 100-prozentigen Gewissheiten.

Diese Zuversicht wird durch das Schaubild erschüttert, das in den von den Schweizer Anwälten Kruse Law bei Gericht eingereichten Schriftsätzen enthalten ist und in dem das Auftreten von Risikofaktoren im Zusammenhang mit den “Impfstoffen” ab Dezember 2020 auf einer bestimmten Zeitachse detailliert dargestellt wird.

(NB: Comirnaty, Spikevax = Schweizer Impfstoffmarken)

Die 16 identifizierten Faktoren sind wie folgt

  • 1.    Unzureichende Tierversuche, unterlassene Grundlagenforschung.
  • 2.    Befristete Zulassung, zwei Wochen anstelle der üblichen 12 Wochen.
  • 3.    Ablehnung der Kontrollgruppe, klinische Studien praktisch wertlos.
  • 4.    Toxische Verschmutzung, erste Hinweise darauf in den Zulassungsunterlagen.
  • 5.    Lipid-Nanopartikel, potentiell krebserregend, fruchtbarkeitsschädigend, fötusschädigend.
  • 6.    Verzögerte Auswirkungen, Hinweise auf mögliche neurologische und Autoimmunerkrankungen.
  • 7.    Verdachtsfälle von Komirnatie – 42.086 Nebenwirkungen, 1.200 Todesfälle.
  • 8.    Zulassungsstudien, fehlender Nachweis der Wirksamkeit bei Jugendlichen.
  • 9.    Gefälschte Daten, gefunden in der Zulassungsstudie zu Comirnaty.
  • 10.  Klinische Studien von Comirnaty – 46 Todesfälle (1,5 %) in der Phase nach der Markteinführung.
  • 11. Jugendliche: sechsmal höheres Risiko für Myokarditis als für einen schweren Fall von Covid.
  • 12. Verdachtsfälle in der Schweiz, EU, USA: 13.632 Todesfälle; 1.095.777 Nebenwirkungen.
  • 13.  Alarmglocken: 128 Veröffentlichungen mit Gesundheitsproblemen; 223 mit Gerinnungsstörungen; 7 mit möglichen Todesfällen.
  • 14.  Herstellerzulassung: Sicherheitsprofil für schwangere und stillende Frauen nicht bekannt.
  • 15.  EU, USA: 2.177 Totgeburten durch Comirnaty; 810 Totgeburten durch Spikevax.
  • 16.  Männliche Fruchtbarkeit, Spermienzahl 150 Tage nach der zweiten Impfung 15,9 Prozent niedriger als vorher.

So viel zum positiven Nutzen-Risiko-Verhältnis!

In anderen Teilen der Welt haben die Gesundheitsbehörden weiterhin landesweite Impfprogramme gefördert und werben sogar jetzt noch für zusätzliche Auffrischungsimpfungen. Sie tun dies im Vertrauen darauf, dass klargestellt wurde, dass die Menschen die Arzneimittelhersteller nicht für unbeabsichtigte Folgen von Covid-Impfungen verklagen können. Gegenwärtig scheint die einzige juristische Aktivität in diesem Bereich darin zu bestehen, dass sich die Pharmafirmen untereinander über Patentverletzungen streiten. Es bleibt zu hoffen, dass sich die Klage in Zürich als wegweisend erweisen wird.