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Wird Russland den 2+4-Vertrag kündigen?

Von Peter Haisenko 

Im 2+4-Vertrag, der die Grundlage für die sogenannte Wiedervereinigung ist, hat sich die jetzt größere BRD zur Einhaltung bestimmter Einschränkungen verpflichtet. Bereits seit etlichen Jahren hat die Berliner Regierung gegen elementare Teile dieses Vertrags verstoßen und Russland hat großzügig darüber hinweg gesehen. Mit der Ukraine-Operation sind diese Verstöße jedoch so eklatant geworden, dass dieser Vertrag jetzt auf der Kippe steht.

Wenn sich eine Vertragspartei nicht an einen Vertrag hält, hat die andere Seite das Recht, Vertragstreue einzufordern. Kommt man dieser Aufforderung nicht nach, kann dieser Vertrag gekündigt, ja annulliert werden. Man befindet sich anschließend wieder in einem Rechtszustand, als ob es diesen Vertrag nicht gegeben hätte. Der betrogene Vertragspartner hat sogar das Recht, Entschädigung einzufordern. Dieser einfache Rechtszustand gilt vom Privatrechtlichen bis hin zu Staatsverträgen. Betrachten wir dazu einige Passagen aus dem 2+4-Vertrag, der die Bedingungen für das wiedervereinigte Deutschland regelt.