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„Berufungsgericht in Washington, D.C. bestätigt Vorladung: Meta muss Daten von Nutzern offenlegen, die gegen COVID-19-Richtlinien verstoßen haben.“

“Berufungsgericht in Washington, D.C. bestätigt Vorladung: Meta muss Daten von Nutzern offenlegen, die gegen COVID-19-Richtlinien verstoßen haben.”

Das Berufungsgericht in Washington, D.C. hat die Anfechtung von Meta abgelehnt, in welcher das Unternehmen gegen eine Vorladung vorging. Diese forderte von Meta, Dokumente auszuhändigen, die die Identifizierung all jener Facebook-Nutzer, -Gruppen und -Seiten ermöglichen, die gegen Facebooks Richtlinien bezüglich Fehlinformationen zu COVID-19-Impfstoffen verstoßen haben.

Diese Vorladung könnte Millionen von Nutzern betreffen. Darunter auch viele, die legitime Äußerungen tätigten, welche die offizielle Darstellung zu COVID-19 infrage stellten. Aufgrund der Reichweite von Facebooks Richtlinien zu “COVID-19-Fehlinformationen” und der Masse an betroffenen Nutzern könnten viele in diese Regierungserhebung fallen.

Es gab Zeiten, in denen Facebooks Regeln sogar wahre Aussagen während der Pandemie unterbanden. Zum Beispiel wurde die Äußerung, dass “Impfstoffe die betreffende Krankheit nicht effektiv verhindern”, untersagt. Eine Aussage, die mittlerweile von einigen Gesundheitsbehörden widerwillig bestätigt wurde.

Sogar Mark Zuckerberg, der CEO von Meta, räumte ein, dass Facebook gelegentlich wahre Informationen zensiert hat. Einigen Schätzungen zufolge hat Facebook aufgrund dieser Richtlinien über 100 Millionen Beiträge zensiert. Einige der wegen dieser Richtlinien gesperrten Gruppen zählten sogar hunderttausende Mitglieder.

Meta hatte die Vorladung mit Hinweis auf Meinungsfreiheit und Datenschutz angefochten, argumentierend, dass sie gegen den Ersten Verfassungszusatz verstößt und dass ein richterlicher Beschluss erforderlich sei.

Das Unternehmen behauptete, dass die Vorladung sowohl seine eigenen Rechte als auch die seiner Nutzer unter dem Ersten Verfassungszusatz verletzen würde. Sie argumentierten, dass solch eine Maßnahme ihre redaktionelle Kontrolle über die Plattforminhalte beeinflussen und Nutzer abschrecken würde, sich künftig an Online-Debatten zu beteiligen.

Meta zitierte auch den Stored Communications Act (SCA), der den Datenschutz für von Drittanbietern gespeicherte Kommunikation vorsieht, ähnlich dem Vierten Verfassungszusatz.

Das Berufungsgericht jedoch wies Metas Argumente zurück. Es kam zu dem Schluss, dass die Vorladung nicht die Meinungsfreiheit oder das Recht auf Vereinigung beeinträchtigen würde und betonte, dass der Schutz des SCA nicht für öffentliche Beiträge gelte. Das Gericht sah auch keine Notwendigkeit für Meta, anonyme Nutzer zu enttarnen.

Des Weiteren hielt das Gericht die Anforderung der Nutzerdaten für “angemessen relevant” im Hinblick auf die Untersuchungen von D.C. und bezeichnete die Vorladung als gezielt und im Einklang mit dem Interesse der Regierung.

Die Vorladung verlangt nicht nur die Herausgabe von Daten von Nutzern, die wegen des Teilens von abweichenden Meinungen zu COVID-19 gesperrt wurden, sondern auch die Rücknahme der umstrittenen Richtlinie zu COVID-19-Fehlinformationen durch Meta.