Am 22. Oktober findet in Leeuwarden die Hauptverhandlung in einem Zivilverfahren statt, das sieben Geimpfte unter anderem gegen Bill Gates, Pfizer-Chef Albert Bourla, den ehemaligen niederländischen Ministerpräsidenten Mark Rutte und den niederländischen Staat angestrengt haben. Zwei der ursprünglich sieben Kläger sind inzwischen verstorben. Nach Darstellung der Kläger seien ihre Todesfälle auf Schäden infolge der COVID-Impfung zurückzuführen. Die fünf verbliebenen Kläger führen das Verfahren weiter.
Vertreten werden sie von Rechtsanwalt Peter Stassen, der die Klage 2023 beim Gericht Noord-Nederland eingereicht hat. Im Zentrum steht ein weitreichender Vorwurf: Die Kläger vertreten die Auffassung, die COVID-19-Impfungen seien rechtlich und funktional nicht von biologischen Waffen zu unterscheiden. Zudem werfen sie den Beklagten vor, sie durch Täuschung dazu gebracht zu haben, sich impfen zu lassen, ohne dass eine informierte Einwilligung vorgelegen habe. Daraus leiten sie eine unerlaubte Handlung und eine persönliche Haftung der Beteiligten ab.
Bill Gates versuchte zunächst, die Zuständigkeit des niederländischen Gerichts anzufechten. Als US-amerikanischer Staatsbürger, so seine Argumentation, unterliege er nicht dessen Zuständigkeit. Das Gericht wies diese Einrede jedoch zurück. Auch Albert Bourla und Mark Rutte bleiben damit Teil des Verfahrens, obwohl sie selbst bei der Verhandlung nicht im Gerichtssaal anwesend sein werden.
Sachverständige unter Eid – aber nicht im Gerichtssaal
Zur Untermauerung ihrer Argumentation haben die Kläger umfangreiche schriftliche Unterlagen mehrerer internationaler Sachverständiger eingereicht.
Dazu gehören Sasha Latypova, eine ehemalige Führungskraft der Pharmaindustrie mit Schwerpunkt Qualitätskontrolle; Dr. Mike Yeadon, ehemaliger Vizepräsident bei Pfizer; Dr. Joseph Sansone, Psychotherapeut und Experte auf dem Gebiet des Machtmissbrauchs; sowie Catherine Austin Fitts, ehemalige Staatssekretärin für Wohnungswesen in den USA und Finanzanalystin.
Das Gericht lehnte es im November vergangenen Jahres ab, diese Personen während der Verhandlung als Sachverständige unter Eid anzuhören. Stassen unternahm einen weiteren Versuch. Im Mai entschied das Gericht jedoch, dass die Sachverständigen während der Verhandlung überhaupt nicht das Wort ergreifen dürfen – weder unter Eid noch ohne Eid.
Sie dürfen zwar als Zuschauer im Gerichtssaal anwesend sein, aber nicht selbst vortragen.
Beweisstück 157: Die Aussagen kommen trotzdem in die Akte
Als Reaktion auf diesen Ausschluss fand ausserhalb des Gerichtssaals eine rund viereinhalbstündige ausführliche mündliche Anhörung statt, bei der die vier Sachverständigen ihre Positionen darlegten.
Im Rahmen dieser Plädoyers beantworten die Sachverständigen unter Eid Fragen von Stassen und präsentieren das Material, das sie nach Auffassung der Kläger auch den Richtern unmittelbar hätten vorlegen sollen.
Das daraus entstandene Beweismittel wurde als Anlage 157 am 22. September sowohl beim Gericht als auch bei sämtlichen Beklagten eingereicht.
Das Gericht akzeptierte nach Angaben der Kläger das dazugehörige schriftliche Sachverständigengutachten, wies jedoch die Videoaufzeichnung zurück – laut dem Bericht ohne Angabe von Gründen. Bemerkenswert ist dabei, dass keiner der Anwälte der Beklagten Einwände gegen das Video erhoben hatte.
Stassen protestierte gegen die Entscheidung. Nach seiner Auffassung steht der Ausschluss dieses Beweismittels einem fairen Verfahren entgegen und „untergräbt die Funktionsweise des Rechtsstaats“.
Was die Sachverständigen behaupten
Die Aussagen der vier Sachverständigen betreffen unmittelbar den Kern der Klage.
Sasha Latypova vertritt die These, dass die mRNA-Injektionen nicht als gewöhnliche Arzneimittel, sondern als militärische Gegenmassnahmen eingesetzt worden seien. Dadurch seien nach ihrer Auffassung übliche Haftungsvorschriften umgangen worden. Sie verweist zudem auf Unterschiede bei gemeldeten Nebenwirkungen zwischen einzelnen Chargen. Nach ihrer Interpretation lasse sich dieses Muster nicht allein durch Zufall erklären.
Mike Yeadon argumentiert auf Grundlage seiner langjährigen Tätigkeit in der pharmakologischen Forschung und Toxikologie, dass Fachleute mit entsprechenden Kenntnissen der Immunologie seiner Ansicht nach hätten erkennen müssen, welche Immunreaktionen durch die Injektionen ausgelöst werden könnten. Dass die Impfkampagnen dennoch fortgesetzt wurden, bewertet er als vorsätzliches Handeln.
Catherine Austin Fitts wiederum stellt die Pandemie in einen wesentlich grösseren finanzpolitischen Zusammenhang. Sie verweist auf einen sogenannten „Reset“, der ihrer Darstellung zufolge bereits im August 2019 in Jackson Hole von westlichen Zentralbankern diskutiert worden sei. Dabei verbindet sie die Entwicklung unter anderem mit ungedeckten Rentenverpflichtungen und vertritt die These, eine sinkende Lebenserwartung könne vor diesem Hintergrund finanzielle Auswirkungen haben.
Dabei handelt es sich um die Argumentation der Sachverständigen und der Kläger, über deren Beweiskraft und rechtliche Relevanz das Gericht zu entscheiden hat.
Hauptverhandlung wird live übertragen
Die Verhandlung am 22. Oktober soll live übertragen werden. Damit wird der Öffentlichkeit ermöglicht, das Verfahren unmittelbar zu verfolgen.
Zwei der Beklagten – der Chefredakteur des niederländischen öffentlich-rechtlichen Senders NOS und der ehemalige Chefredakteur von „De Telegraaf“ – beantragten ausdrücklich, im Livestream nicht im Bild gezeigt zu werden. Ihr Antrag, auch den Ton ihrer Beiträge nicht zu übertragen, wurde vom Gericht abgelehnt. Gleichzeitig entschied das Gericht, dass keine der beteiligten Parteien im Livestream zu sehen sein wird.
Auch Agnes Kant, Direktorin von Lareb, dem niederländischen Zentrum zur Erfassung und Erforschung von Arzneimittelnebenwirkungen, stellte einen Antrag. Sie wollte per Videoverbindung von zu Hause aus an der Verhandlung teilnehmen und damit eine persönliche Anwesenheit im Gerichtssaal vermeiden.
Das Gericht lehnte auch diesen Antrag ab.
Präzedenzfall oder am Ende nur Symbolik?
Stassen und seine Mandanten rechnen offenbar selbst mit der Möglichkeit, dass das Gericht ihre Klage aus verfahrensrechtlichen Gründen abweisen könnte. Für sie wäre das Verfahren damit allerdings nicht beendet. Im Falle einer Abweisung wollen sie Berufung einlegen.
Das Ziel reicht nach ihrer Darstellung über eine Entscheidung in erster Instanz hinaus: Ihre Argumente, Dokumente und Sachverständigenaussagen sollen dauerhaft Bestandteil einer offiziellen Gerichtsakte werden und damit auch über das konkrete Verfahren hinaus öffentlich nachvollziehbar bleiben.
Damit richtet sich der Blick am 22. Oktober nach Leeuwarden. Dann wird sich zeigen, welche Argumente und Beweismittel das Gericht in der Hauptverhandlung zulässt, wie die Beklagten auf die schweren Vorwürfe reagieren und welchen weiteren Weg eines der ungewöhnlichsten niederländischen Zivilverfahren rund um die COVID-19-Impfungen nehmen wird.
Weitere Informationen zum Verfahren finden sich auf der Website „The Netherlands Case“.
