Nach dem Sozialpakt zu den Allgemeinen Menschenrechten der UNO müssen die Staaten alle fünf Jahre einen Bericht an die UNO über den Zustand der in diesem Pakt aufgeführten Menschenrechte in ihrem Land abgeben. Der Bericht der Bundesrepublik für die Zeit von 2018 bis 2023 hat die Menschenrechts-Verletzungen der Corona-Zeit vollkommen ausgeklammert. Daraufhin hat das „Zentrum zur Aufarbeitung, Aufklärung, juristischen Verfolgung und Verhinderung von Verbrechen gegen die Menschheit“ (ZAAVV) einen Parallelbericht an die UNO geschickt. Darüber spricht Rechtsanwalt Ralf Ludwig im folgenden Interview mit kla.tv. (hl)
Interview mit RA Ralf Ludwig: ZAAVV-Bericht an UNO rechnet mit Regierungslügen ab
Kla.TV:
In unserem Studio heiße ich heute einen besonderen Gast herzlich willkommen. Er ist eine ganz besondere Person, in meinen Augen ein Held. Er hat in der dunklen, jüngsten Vergangenheit dieser Corona-Pandemie-Zeit, wo wir durch Panikattacken drangsaliert wurden, wo wir Einschränkungen ohne Ende erfahren mussten, wo uns alles Mögliche verboten wurde, hat er das „Zentrum zur Aufarbeitung, Aufklärung, juristischen Verfolgung und Verhinderung von Verbrechen gegen die Menschheit“ ins Leben gerufen. Als dann die einrichtungsbezogene

