Von Peter Haisenko
Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich, heißt es. Besonders im besten Deutschland aller Zeiten gibt es aber offensichtlich Menschen, die etwas gleicher sind. Wie anders wäre es erklärbar, dass der Verleumdungsprozess gegen Gil Ofarim eingestellt worden ist?
Verleumdung ist kein Kavaliersdelikt. Insbesondere dann, wenn sie mit breiter Öffentlichkeit begangen worden ist. Das Strafrecht sieht dazu differenzierte Strafen vor. Die Definition für Verleumdung sieht so aus: „Verleumdungbedeutet, dass eine Person wider besserem Wissen über eine andere Person bewusst falsche Tatsachen behauptet und in Umlauf bringt, welche diese Person in der öffentlichen Meinung herabwürdigt und verächtlich macht oder gar deren Kredit damit gefährdet.“ Etwas ausführlicher wird es, wenn die Frage behandelt wird, ab wann man von Verleumdung sprechen kann:
https://www.juraforum.de/lexikon/verleumdung#strafe
Von einer Verleumdung kann man sprechen, wenn: