Gegründet wurde der Verfassungsschutz zur Wahrung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, wie sie im Grundgesetz, der geltenden Verfassung, Gestalt angenommen hat. Inzwischen greift er das diese freiheitliche Demokratie wesentlich konstituierende Grundrecht der Meinungsfreiheit an. Anstatt die Demokratie zu schützen, bekämpft er sie selbst aus offizieller wirksamer Position. Diese Umkehrung ist strukturell mit den Aufgaben des Verfassungsschutzes verbunden und wenig bekannt. Sie aufzudecken hat der Freiburger Staatsrechtler Prof. Dietrich Murswiek in einem Vortrag unternommen, den die Schweizer „Weltwoche“ abgedruckt hat.1
Der Sonderweg des Verfassungsschutzes
Mit seiner Konzeption des Verfassungsschutzes gehe Deutschland einen in der demokratischen Welt ziemlich singulären Sonderweg. Üblicherweise beschränkten sich Inlandsgeheimdienste darauf, den Staat gegen Umsturz, Putsch, Terrorismus – kurz: gegen politisch motivierte Gewalt – zu schützen. Sie beschränkten sich also auf das, was als „Staatsschutz“

