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Die EU bereitet die Legalisierung der massenhaften Gesichtserkennung durch die Polizei vor

Die EU bereitet die Legalisierung der massenhaften Gesichtserkennung durch die Polizei vor

Im April legte die Europäische Kommission einen Verordnungsentwurf über künstliche Intelligenz vor, unter dem Vorwand, einen „Rechtsrahmen für vertrauenswürdige künstliche Intelligenz“ vorzuschlagen, obwohl sie beabsichtigt, bestimmte Praktiken zuzulassen, die bisher verboten waren, darunter die polizeiliche Massengesichtserkennung.

Seit 2016 verbietet die europäische Gesetzgebung den Mitgliedstaaten die Analyse biometrischer Daten für polizeiliche Zwecke, außer „in Fällen absoluter Notwendigkeit“, d. h. wenn die Polizei keine andere Möglichkeit hat, ein Verbrechen aufzuklären. Die Polizei hat diese „absolute Notwendigkeit“ jedoch nie nachgewiesen. Auch wenn sie manchmal nützlich ist, ist die Gesichtserkennung für die Polizeiarbeit niemals „unverzichtbar“.

Artikel 5 der von der Europäischen Kommission zu erlassenden Verordnung legalisiert bestimmte Anwendungen künstlicher Intelligenz, darunter „biometrische Fernidentifikationssysteme“ in Echtzeit „in öffentlich zugänglichen Bereichen zu Strafverfolgungszwecken“.

Die alte Bedingung der „absoluten Notwendigkeit“ verschwindet und gibt der Polizei freie Hand. Ein neuer „Tritt in die Tür“ trifft ein. Bis jetzt lag die Beweislast bei der Polizei. Sie mussten von Fall zu Fall nachweisen, dass es für sie materiell unmöglich war, ohne Gesichtserkennung zu arbeiten.

Andererseits galt für die überwachten Personen eine gesetzliche Vermutung. Sie mussten nicht nachweisen, dass ihnen durch die Überwachung ein konkreter Schaden entstanden ist, da eine solche Überwachung an sich als Verstoß gegen die Grundfreiheiten angesehen wird.

Daran erinnerten die europäischen Datenschutzbehörden, als sie im Dezember letzten Jahres zusammenkamen: „Die biometrische Fernidentifizierung im Rahmen politischer Demonstrationen kann eine erhebliche abschreckende Wirkung auf die Ausübung von Grundrechten und -freiheiten wie der Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit und ganz allgemein des Grundprinzips der Demokratie haben […] Ihre schwerwiegenden und irreversiblen Auswirkungen auf die (begründeten) Erwartungen der Öffentlichkeit, im öffentlichen Raum anonym zu sein, würden die Ausübung der Meinungs-, Versammlungs-, Vereinigungs- und Bewegungsfreiheit unmittelbar beeinträchtigen.“

Die bevorstehende Verordnung über künstliche Intelligenz hebt diese Vermutung auf und bereitet die Polizei darauf vor, ihre üblichen Verbrechens- und Kriminalitätswarnungen zu veröffentlichen, um die Gesichtserkennung vollständig zu legalisieren.

Ab sofort wird die Beweislast umgekehrt und die Aussagen der Polizei gewinnen wieder die Wahrhaftigkeitsvermutung. Der Polizeieinsatz ist immer korrekt. Wenn jemand glaubt, dass eine massive Gesichtserkennung Grundrechte verletzt, muss er dies beweisen.