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Die Täter mauern: Impfschäden angeblich von „Long-Covid“ nicht zu unterscheiden

Die staatlichen Täter der verhängnisvollen Corona-Lockdowns und „Impf“-Verbrechen verbergen mit allen Mitteln die Fakten. Jetzt behauptet die Bundesregierung auf parlamentarische Anfragen, es gebe keine Kriterien, um „Long-Covid“ von Impfschäden unterscheiden zu können. Man wisse auch nicht, wie viele „Long-Covid“-Betroffene gegen Corona geimpft worden seien. Mit der Materie vertrauten Medizinern ist klar, dass die Unterscheidung zwischen „Long-Covid“ und Impfschäden „politisch nicht gewollt“ ist und sehen eine hohe Dunkelziffer bei Impfgeschädigten. Nachfolgend eine Meldung vom Multipolar-Magazin. (hl) 


Meldung von Multipolar:

Bundesregierung: Keine Kriterien zur Unterscheidung von „Long-Covid“ und Impfschäden

Der Bundesregierung kann keine Angaben darüber machen, ob „Long-Covid“-Betroffene zuvor gegen Corona geimpft worden sind und nach welchen Kriterien dieses Krankheitssyndrom von Impfschäden („Post-Vac“) abgegrenzt wird. Das geht aus den Antworten auf zwei parlamentarische Anfragen hervor. In einer Kleinen Anfrage aus dem Februar hatte die AfD-Bundestagsfraktion wissen wollen, ob die Bundesregierung „eindeutige, wissenschaftlich valide Aussagen zur