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Christophe Archambault Source: Reuters

Frankreich: Ehemalige Gesundheitsministerin muss sich vor dem Gerichtshof der Republik wegen Verwaltung von Covid-19 verantworten

Agnès Buzyn, Gesundheitsministerin, die Mitte Februar 2020 zu Beginn der Covid-19-Epidemie zurückgetreten war, wird für den 10. September vor den Gerichtshof der Republik (CJR) in Paris geladen, um gegen sie eine mögliche Anklage zu erheben, berichtete AFP am 9. September unter Berufung auf eine Justizquelle und bestätigte Informationen von Le Monde.

Die Vorladung vor den Obersten Justizrat, das einzige Gericht, das befugt ist, Minister in Ausübung ihres Amtes zu verurteilen, erfolgt im Rahmen der seit Juli 2020 durchgeführten Untersuchung der Art und Weise, wie die Regierung mit der Epidemie umgegangen ist. Am Ende dieser Anhörung kann Agnès Buzyn angeklagt werden oder den günstigeren Status einer unterstützten Zeugin erhalten, wenn es ihr gelingt, die Richter davon zu überzeugen, dass es nicht genügend schwerwiegende oder übereinstimmende Anhaltspunkte gibt, die gegen sie vorgebracht werden können. Auf Anfrage von AFP reagierte die ehemalige Ministerin nicht sofort.

Das Risiko einer Ausbreitung des Virus sei “praktisch gleich null”.

Sie hatte die Regierung Mitte Februar 2020 verlassen, um vergeblich für das Amt des Bürgermeisters von Paris zu kandidieren, und war durch Olivier Véran ersetzt worden. Die ehemalige Ministerin hatte für Aufsehen gesorgt, als sie die Kommunalwahlen als “Farce” bezeichnete und erklärte, sie habe “gewusst, dass die Tsunami-Welle vor uns liegt”, als sie Mitte Februar das Ministerium verließ. Im Januar hatte sie jedoch öffentlich erklärt: “Das Risiko einer Einschleppung [des Virus] aus Wuhan ist praktisch gleich null” und fügte hinzu, dass “die Risiken einer Verbreitung des Coronavirus in der Bevölkerung sehr gering sind”.

Vor dem Untersuchungsausschuss der Nationalversammlung zur Bewältigung der Gesundheitskrise hatte Agnès Buzyn Ende Juni 2020 erklärt, sie habe den Elysée und Matignon im Januar desselben Jahres auf die mögliche “Gefahr” des Coronavirus hingewiesen. Die Untersuchung wurde im Juli 2020 eingeleitet, nachdem die Antragskommission des CJR, die sich aus hochrangigen Richtern zusammensetzt, neun Beschwerden gegen die Exekutive für zulässig erachtet hatte. Seitdem wurden weitere Beschwerden als zulässig erachtet und in die Untersuchung aufgenommen. Die Untersuchungskommission des CJR wurde nur wegen des Vergehens der “Unterlassung der Bekämpfung einer Katastrophe” befasst, aber laut Le Monde wird Agnès Buzyn am 10. September auch wegen “Gefährdung des Lebens anderer” vorgeladen werden.

AFP war nicht in der Lage, diese Information durch eine Justizquelle zu bestätigen. Am 8. September erklärte der Staatsanwalt beim Kassationsgerichtshof François Molins, der die Anklage beim Obersten Justizrat vertritt, dass beim Obersten Justizrat “14 500 Beschwerden” über das Management der Pandemie eingegangen seien. Parallel dazu führen Pariser Untersuchungsrichter eine Untersuchung über das Krisenmanagement der Verwaltung durch.