Vor ein paar Tagen sind auch zwei in Russland lebende deutsche Journalisten im Rahmen des neuen Sanktionspaketes der EU gegen Russland mit Sanktionen belegt worden. Zu diesem Tatbestand habe ich einmal GROK 3 befragt. Die Antwort auf die erste Frage hält sich in ihrer Argumentation noch im Bereich der Möglichkeit einer ausgeübten Zensur auf. Auf eine Nach“frage“ sieht GROK 3 in den Sanktionen gegen diese Journalisten eindeutig(!) Zensur vorliegen.
Ich habe die Erfahrung gemacht, dass als erste Antwort von GROK 3 jeweils eine Standardantwort gegeben wird. Dazu müsste man sich gegebenenfalls nur bei den Öffentlich Rechtlichen Medien informieren. Also das, was Google so liefert, wenn man nicht weiterschaut. Hakt man nach und bringt eigenes Wissen oder wie in diesem Beispiel eigene Argumente ein, ändert sich auch die GROK 3-Argumentation. Aber auch für die erste Antwort ist es schon ausschlaggebend, dass in der Frage eine eigene Meinung formuliert ist. Ohne diese „Einschränkung“ für das Argumentationsfeld von GROK 3, dass es sich um Zensur handelt, wären keine „Überlegungen“ zu Einschränkungen der Meinungsfreiheit angestellt worden.