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NATO- und EU-Koordination: Gesetz zur Ausrufung des Krisenzustandes. Auf Wiedersehen Wahlen?

NATO- und EU-Koordination: Gesetz zur Ausrufung des Krisenzustandes!

Einen Tag nach dem Gesetzesentwurf zur Landesverteidigung hat das rumänische Außenministerium einen weiteren, noch umstritteneren Gesetzesentwurf vorgelegt. Er führt die Möglichkeit ein, einen Krisenzustand auszurufen, der sowohl von der NATO als auch von der EU diktiert werden kann und in dem die Regierung das Recht hat, alle Maßnahmen zu ergreifen, auch gegen die Bevölkerung, wenn die öffentliche Ordnung gestört oder die politische Stabilität bedroht ist.

Der vom Verteidigungsministerium zur öffentlichen Diskussion gestellte Gesetzesentwurf über das Nationale Integrierte Krisenmanagementsystem, der wahrscheinlich in Brüsseler Labors entstanden ist, ebnet den Weg für die Errichtung einer beispiellosen Diktatur.

Genauer gesagt wird der Begriff der Krisensituation eingeführt, der es den Behörden erlaubt, jede beliebige Maßnahme gegen die Rechte und Freiheiten der Bürger zu ergreifen, sobald eine solche Situation ausgerufen wird. Die sogenannte Verschwörungstheorie, dass die Wahlen zum Europäischen Parlament verschoben werden sollen, wird somit immer realer, zumal der Gesetzesentwurf von einer Koordinierung mit der Ausrufung des Krisenzustands auf EU- und NATO-Ebene spricht.

Die wachsende Zahl von Umfragen über die politische Einstellung der rumänischen Wähler, in denen die PSD und die PNL mit fantastischen Prozentsätzen, die die Erosion der Regierenden nicht einmal berücksichtigen, weit vorn liegen, zeigt, dass bereits Panik ausgebrochen ist. In der Tat werden in der gesamten Europäischen Union die Möglichkeiten für nationalistische und souveränistische Parteien immer größer, die alle Pläne der derzeitigen Führung der Europäischen Kommission, auf dem Thron zu bleiben, durchkreuzen. Die Ausrufung des Krisenzustands, aus welchen Gründen auch immer, kann die Durchführung der Wahlen zum Europäischen Parlament auf unbestimmte Zeit verschieben, da diese das eigentliche Thema sind. Und auch die Parlaments- und Präsidentschaftswahlen können angesichts der vielen Krisen verschoben werden.

Gesellschaftliche Krise

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass das Nationale Integrierte Krisenmanagementsystem in Krisensituationen in den Bereichen zivile Notfälle, öffentliche Ordnung, Verteidigung, Terrorismus, Cyber-Krisen, konsularische Krisen, Wirtschafts-, Energie-, Finanz- und Bankenkrisen, öffentliche Gesundheit und soziale Krisen, deren Folgen die nationale Sicherheit und Verteidigung gefährden oder gefährden könnten, zum Einsatz kommt.

“Eine Krise ist eine Situation, in der die Gesellschaft mit ernsten Schwierigkeiten konfrontiert ist, die durch ein oder mehrere Ereignisse auf nationaler, regionaler oder internationaler Ebene oder durch Bedrohungen, Risiken und Anfälligkeiten verursacht werden, welche die Lebensbedingungen, die Gesundheit und die Umwelt, das Eigentum, die politische, wirtschaftliche oder soziale Stabilität gefährden, die öffentliche Ordnung, die Sicherheit und die Landesverteidigung sowie andere verfassungsmäßige Werte ernsthaft stören oder bedrohen und die Annahme spezifischer Maßnahmen durch das einheitliche Handeln der rumänischen staatlichen Behörden und Institutionen erfordern, um die Ursachen zu beseitigen, die Auswirkungen zu bewältigen und zur Normalität zurückzukehren”, heißt es im Gesetzentwurf. Krisenreaktionsmaßnahmen sind Vorkehrungen der nationalen Entscheidungsbehörden, die Prozesse zur Vorbereitung von Ressourcen, zur Aktivierung von Kräften, zu Interventionsmechanismen und zur Gewährleistung einer schnellen Reaktion sowie zur Bewältigung einer Krisensituation sowohl im nationalen als auch im verbündeten Kontext oder im Rahmen von EU-Mechanismen einleiten und beschleunigen. Krisenreaktionsmaßnahmen können je nach Lage von den nationalen Entscheidungsbehörden beschlossen werden, um die Frühwarn-, Präventions- und Reaktionsfähigkeit zu verbessern.

Einheitliche Reaktion

Die Anwendung eines integrierten Krisenmanagements werde auch durch die integrierte Anwendung von Krisenreaktionsmaßnahmen und gegebenenfalls in Abstimmung mit der Nordatlantikvertrags-Organisation (NATO) und der EU erreicht, so das Außenministerium. Gleichzeitig sieht der Gesetzentwurf vor, dass die koordinierenden Behörden und Institutionen die Umsetzung der auf Ebene der NATO, der EU und anderer internationaler Gremien beschlossenen Krisenreaktionsmaßnahmen auf der Grundlage der Entscheidung der nationalen Behörden sicherstellen. “Je nach Situation wird der nationale integrierte Krisenmanagementprozess mit dem Krisenreaktionsprozess der NATO und den auf EU-Ebene eingerichteten Mechanismen synchronisiert”, heißt es im Gesetzentwurf.

Der nationale integrierte Krisenmanagementprozess läuft in folgenden Phasen ab: Überwachung und Warnung, Bewertung einer Krise oder einer potenziellen Krise, Entwicklung von Krisenreaktionsoptionen, Krisenreaktionsplanung, Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen und Übergang zur Normalität.