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Richter weist Zensurklage von Mercola gegen YouTube ab

Richter weist Zensurklage von Mercola gegen YouTube ab

Der Richter sah keinen Vertragsbruch.

Ein Gericht hat entschieden, dass YouTube rechtlich nicht verpflichtet ist, Videos des prominenten Naturheilkundlers Dr. Joseph Mercola zu zeigen. Die Klage, die Mercola einreichte, nachdem seine Kanäle von der Plattform entfernt worden waren, hat letztlich die starke Autorität und den Einfluss des digitalen Giganten auf die Inhalte, die seinen Nutzern zugänglich sind, unterstrichen.

Wir haben hier eine Kopie der einstweiligen Verfügung für Sie.

Mercola ist eine Autorität auf dem Gebiet der natürlichen Gesundheit und nutzte seine YouTube-Plattform mit beeindruckenden 300.000 Abonnenten, um eine Gegenmeinung zur vorherrschenden Meinung über die COVID-19-Pandemie zu verbreiten. Seine Behauptungen lösten jedoch eine Kontroverse aus und wurden von YouTube als COVID-19-Fehlinformation bezeichnet, woraufhin seine Kanäle von der Plattform gelöscht wurden.

Mercola behauptet, nicht vor den Verstößen gewarnt worden zu sein. Er sei überrumpelt worden, als die Washington Post einen Artikel über die bevorstehende Schließung seiner Kanäle veröffentlichte. Kurz darauf erhielt er ein formelles Verbot von YouTube, das seine Kanäle mit sofortiger Wirkung schloss.

In seiner Klage argumentierte Mercola, dass YouTube seinen eigenen Vertrag gebrochen und ihm darüber hinaus den Zugang zu seinen Videos verweigert habe. Außerdem habe die Plattform ungerechtfertigterweise von der Zurückhaltung seiner Originalinhalte profitiert. Mercola ist überzeugt, dass ihm mindestens 75.000 Dollar Schadenersatz zustehen.

YouTube verteidigte sein Vorgehen damit, dass es vertraglich nicht zur Speicherung bestimmter Inhalte verpflichtet sei. Die Plattform betonte ihr Recht, ihre Nutzer vor potenziell schädlichen “Fehlinformationen” zu schützen und argumentierte, dass sie im Fall Mercola innerhalb ihres Ermessensspielraums gehandelt habe.

Die zuständige Richterin Laurel Beeler stimmte YouTube zu, bestätigte die vertragliche Unverletzlichkeit der Plattform und wies damit die Klage von Mercola ohne die Möglichkeit einer Revision ab. Richterin Beeler machte deutlich, dass es im Ermessen von YouTube liege, Inhalte zu entfernen, die als schädlich für seine Nutzer angesehen werden.