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Strenge EU-Gesetze zur Online-Redaktion 2024 wirken sich bis in die USA aus

Strenge EU-Gesetze zur Online-Redaktion 2024 wirken sich bis in die USA aus

Der erste Verfassungszusatz bietet wenig Schutz vor dem langen Arm der EU-Agenda zur Sprachzensur.

Die Europäische Union (EU) verfolgt aktiv Strategien zur Regulierung sogenannter Hassrede und Desinformation im Internet, um ein “sichereres” digitales Umfeld zu schaffen. Dazu gehört ein komplexes Zusammenspiel strenger rechtlicher Rahmenbedingungen sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene.

Ein wichtiger Schritt in diese Richtung war die Annahme einer Mitteilung durch die Europäische Kommission im Dezember 2021, in der vorgeschlagen wird, die Liste der “EU-Verbrechen” gemäß Artikel 83 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) um Hassverbrechen und Hassreden zu erweitern. Dies könnte der EU den Weg ebnen, zusätzliche Formen von Hassreden und Hassverbrechen zu kriminalisieren, die über rassistisch motivierte Straftaten hinausgehen.

Der Ansatz der Europäischen Kommission umfasst eine Reihe von Maßnahmen, darunter die Unterstützung nationaler Behörden bei der Bekämpfung von Hassreden und Hassverbrechen. Insbesondere hat die Kommission 2016 mit großen IT-Unternehmen einen freiwilligen Verhaltenskodex zur Bekämpfung von Hassreden im Internet initiiert. Im Rahmen der breiteren Debatte über die Regulierung von Online-Räumen haben Mitglieder des Europäischen Parlaments (MdEP) neue Gesetze und nicht nur Richtlinien für Plattformen gefordert, um soziale Medien zu regulieren und Online-Diskurse zu kontrollieren.

Diese Diskussion gewinnt an Relevanz angesichts der Arbeit der EU am Digital Services Act (DSA) und dem Digital Markets Act (DMA), die voraussichtlich Regeln für Online-Plattformen und Maßnahmen zur Bekämpfung von “Desinformation” enthalten werden, die die EU als “schädlich” einstuft.

Während einige Mitglieder des Europäischen Parlaments klare Regeln für die Online-Sprache forderten, äußerten andere (wenn auch nicht viele) Bedenken hinsichtlich des Zensurpotenzials und der Auswirkungen auf die Meinungsfreiheit.

So wurde beispielsweise kritisiert, dass das “Notice and take down”-System zu Zensur führen könnte, da Plattformen gezwungen sein könnten, Inhalte durch Algorithmen zu filtern, was zu einer übervorsichtigen oder politisch korrekten Moderation führen könnte.

Die Bemühungen der EU in diesem Bereich, insbesondere in Bezug auf große US-Technologieunternehmen, könnten internationale Auswirkungen haben, einschließlich möglicher Auswirkungen auf die Meinungsfreiheit von US-Bürgern.

Der Regulierungsansatz der EU steht im Gegensatz zum Schutz des ersten Verfassungszusatzes in den USA, der die Möglichkeiten der Regierung zur Regulierung der Meinungsäußerung einschränkt. Es ist jedoch leicht zu erkennen, wie eine Überregulierung durch die EU und der Zwang für Plattformen, ihre Algorithmen zu ändern, sogar die Meinungsfreiheit von US-Bürgern einschränken könnte.

Wenn große Social-Media-Unternehmen, von denen viele ihren Sitz in den USA haben, mit strengen EU-Vorschriften konfrontiert werden, halten sie es oft für praktischer, diese Standards weltweit anzuwenden, anstatt regionale Richtlinien beizubehalten. Dieser Ansatz ist kostengünstiger und weniger komplex in der operativen Verwaltung.

Für US-Bürger bedeutet dies, dass die Standards der Meinungsfreiheit und des Rechtsschutzes, an die sie gewöhnt sind und die durch den ersten Verfassungszusatz garantiert werden, indirekt durch ausländische Gesetze beeinflusst werden könnten.

Wenn eine Social-Media-Plattform beschließt, ihre Richtlinien für die Moderation von Inhalten an die restriktiveren EU-Gesetze anzupassen, um deren Einhaltung zu gewährleisten, könnten amerikanische Nutzer ihre Online-Äußerungen denselben Beschränkungen unterwerfen. Dies könnte zu einer Art “regulatorischem Spillover” führen, bei dem US-Nutzer unerwarteten Beschränkungen ihrer Online-Äußerungen ausgesetzt sind, die nicht auf Änderungen der US-Gesetzgebung, sondern auf rechtlichen und wirtschaftlichen Entscheidungen beruhen, die als Reaktion auf die EU-Gesetzgebung getroffen wurden. Im Wesentlichen schützt der erste Verfassungszusatz die Amerikaner vor staatlicher Zensur, aber nicht unbedingt vor der Politik privater Unternehmen, insbesondere solcher, die sich an ein internationales Rechtsumfeld anpassen.

Die EU-Delegation am UN-Sitz in Genf hat ihre Prioritäten für die menschenrechtsbezogenen Aktivitäten der Vereinten Nationen bis 2024 vorgestellt.

Es überrascht nicht, dass die Präsentation neue Verweise auf das Engagement der EU im Kampf gegen “Hate Speech” und “Desinformation” enthält.

Die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates, des politischen Gremiums der EU, sind in nicht weniger als 40 Punkte unterteilt, von denen sich zwei auf “Hassreden” und drei auf “Desinformation” beziehen.

Die letztgenannte Kategorie von Bedrohungen der Menschenrechte, die die EU angeblich schützen will, findet sich in Gesellschaft von Dingen wie Kriegen, Autoritarismus und auch einem “Vormarsch gegen die Gleichstellung der Geschlechter”.

Nach dieser scheinbar willkürlichen Sammlung von Bedrohungen taucht die Desinformation im Abschnitt über die universellen Menschenrechte und Grundfreiheiten wieder auf. Hier behauptet die EU sogar, nicht nur die Rechtsstaatlichkeit “aktiv zu fördern”, sondern dies auch speziell im Kontext der Entwicklung von KI und Internet zu tun.

Diese Entwicklung und Nutzung soll weiterhin nach “demokratischen”, aber auch “verantwortungsvollen, sicheren und vertrauenswürdigen” Grundsätzen erfolgen – und in den Schlussfolgerungen heißt es, KI solle “angemessen” reguliert werden.

Dann geht die intellektuelle Gymnastik weiter: Zuerst verspricht die EU, auf Online-Zensur, Internetsperren etc. aufmerksam zu machen (aber nicht dagegen vorzugehen). – Aber schon im nächsten Satz ist von “Desinformation” die Rede.

Es ist hinlänglich bekannt und sogar dokumentiert, wie missbräuchlich dieser Begriff verwendet und wie sehr das angeblich neue Aufkommen von Desinformation in der Welt aufgebauscht wird, wenn verschiedene Regierungen, Medien und soziale Plattformen versuchen, Nutzer und Inhalte zu zensieren.

Jedenfalls wird “Desinformation” in dem Dokument zusammen mit Cyberkriminalität und “technologiegestützter sexueller Belästigung und Missbrauch im Internet” genannt. Auf diese Dinge will die EU nicht nur aufmerksam machen, sondern sie tatsächlich “bekämpfen”.

Die Politik wird als Mittel zur Verbesserung des Datenschutzes, des “zivilgesellschaftlichen Online-Raums” und dessen, was die EU als “verantwortungsvolle” Plattformverwaltung ansieht, dargestellt.

Dann kommen wir auf das Versprechen zurück, ein offenes, freies, sicheres und interoperables Internet zu fördern, einschließlich des Schutzes seiner Multi-Stakeholder-Basis.

Die EU möchte, dass dies in den Globalen Digitalpakt der Vereinten Nationen aufgenommen wird, und aus den Schlussfolgerungen geht hervor, dass die EU auch aktiv an allen künftigen globalen KI-Governance-Rahmenwerken mitwirken möchte.

Hate Speech wird zusammen mit Rassismus, Rassendiskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und dem sehr weit gefassten Begriff der Intoleranz erwähnt.

Schwerwiegende Probleme wie diese zu definieren, ohne sie wirklich zu definieren, ist eine beliebte Methode sprachfeindlicher Unternehmen und Organisationen, da eine Vielzahl von Verstößen und “Übertretungen” unter eine solche Nicht-Definition fallen können.

In den Schlussfolgerungen der EU wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Verpflichtung zur Beseitigung dieser Missstände auf rechtlichen Rahmenwerken wie dem EU-Aktionsplan zur Bekämpfung von Rassismus 2020-2025 beruht.

In diesem Zusammenhang erklärt die EU, dass sie mit den Vereinten Nationen zusammenarbeiten wird, d.h. dass sie sich an den einschlägigen Mechanismen der Weltorganisation beteiligen wird, unabhängig davon, ob sie an deren Ausarbeitung beteiligt war oder nicht.

Hassreden werden in einer Schlussfolgerung zum Schutz der Rechte von Minderheiten erneut hervorgehoben. Zunächst erklärt die EU ihre Absicht, “weiterhin” “alle Staaten” aufzufordern, die Erklärung über die Rechte von Personen, die nationalen oder ethnischen, religiösen und sprachlichen Minderheiten angehören, zu respektieren.

Erneut bekräftigt die Organisation, dass sie die Rede- und Meinungsfreiheit schützen und sich gleichzeitig nicht nur der Aufstachelung zu Gewalt und Hass, sondern auch Hassreden “online und offline” widersetzen wird.

So heißt es in einer Schlussfolgerung, dass die EU weiterhin vor einer zunehmenden staatlichen Kontrolle des Online-Raums “warnen”, dann aber “proaktiv gegen die Manipulation ausländischer Informationen” vorgehen und “Informationsintegrität im Kampf gegen Desinformation” fördern werde.

Ein Thema, das sich wie ein roter Faden durch die Schlussfolgerungen zieht, ist die Trennung der Themen Menschenrechte und Geschlechtergleichstellung, aber auch ihre Verknüpfung. Ziel dieses Ansatzes könnte es sein, die Sichtbarkeit des letzteren zu erhöhen.

Die Methode, mit der die EU ihre Positionen zu verschiedenen Themen, die sie als menschenrechtsrelevant ansieht (wie z.B. nicht nur allgemeine Menschenrechtsverletzungen, Förderung von Bildung, Gesundheit usw., sondern auch LGBT-Rechte, eine vielfältige Zivilgesellschaft, Klimawandel usw.), durchzusetzen versucht, ist das Labyrinth der verschiedenen UN-Initiativen.

Dazu gehört auch der Zukunftsgipfel, der als Instrument zur Umsetzung der nachhaltigen Entwicklungsziele (Sustainable Development Goals, SDGs) gedacht ist.